Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der stets unaufmerksame Ehemann M stößt leicht fahrlässig beim Staubsaugen in der gemeinsamen Wohnung den teuren Computer seiner Frau F um. Der Computer fällt auf den Boden und wird beschädigt.
Einordnung des Falls
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem M den Computer beschädigte, hat er das Eigentum der F verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. M handelte schuldhaft (§ 823 Abs. 1 BGB).
Nein!
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Paulah
23.2.2024, 11:15:51
Mich irritiert hier wieder der Fragen-Aufbau. Die Aussage lautet: "M handelte schuldhaft nach § 823 Abs. 1 BGB." Die Antwort soll sein "Nein", mit der Begründung des Haftungsmaßstabs § 1359 BGB. In einer Klausur würde ich prüfen § 832 Abs. 1 BGB? Ja! Er könnte aber aufgrund der Haftungserleichterung § 1359 BGB entlastet sein. Ist das falsch? Wenn nicht, ist die Aufgabenstellung nicht gut.
Leo Lee
26.2.2024, 18:19:36
Hallo Paulah, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat können wir es nachvollziehen, dass unsere Frage-Antwort-Format manchmal verwirrend sein kann. Beachte hier allerdings, dass die Aussage zutrifft, denn 823 I kann gerade NICHT gegeben sein, wenn kein Verschulden vorliegt. Und ob ein Verschulden vorliegt, richtet sich vor allem nach 276 I BGB. Allerdings modifiziert sich dieser Verschuldensmaßstab gem. 1359 Richtung 277, weshalb der „stets“ unaufmerksame Ehemann M hier aufgrund des modifizierten Maßstabs nicht schuldhaft handelt. D.h., dass 1359 (und i.Ü. alle anderen Verschuldensmodifikationen) innerhalb des Punktes „Verschuldens“ gem. 823 I geprüft werden müssen und nicht später separat als „Haftungserleichterung“. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, Roth § 1359 Rn. 2 sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Leau
6.6.2024, 18:44:19
kommt eine Haftungsprivilegierung auch beispielsweise beim Zusammenleben in einer WG in Betracht?