Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 4 – Kraftfahrzeug, Schienen– und Luftfahrzeug
Nr. 4 – Kraftfahrzeug, Schienen– und Luftfahrzeug
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wirft durch das Fenster von Os Oldtimer einen entzündeten Feuerwerkskörper, um das wertvolle Auto in Flammen aufgehen zu lassen. Anstelle des erhofften Feuers explodiert der Feuerwerkskörper und zerstört die hochwertige Innenverkleidung sowie Lenkrad und Gaspedal.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 4 – Kraftfahrzeug, Schienen– und Luftfahrzeug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Oldtimer ist ein "Kraftfahrzeug" (§ 306 Abs. 1 Nr. 4 Var. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den Oldtimer "in Brand gesetzt" (§ 306 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. T hat den Oldtimer "durch Brandlegung teilweise zerstört" (§ 306 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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