Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 4 – Kraftfahrzeug, Schienen– und Luftfahrzeug
Nr. 4 – Kraftfahrzeug, Schienen– und Luftfahrzeug
19. April 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (9.525 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wirft durch das Fenster von Os Oldtimer einen entzündeten Feuerwerkskörper, um das wertvolle Auto in Flammen aufgehen zu lassen. Anstelle des erhofften Feuers explodiert der Feuerwerkskörper und zerstört die hochwertige Innenverkleidung sowie Lenkrad und Gaspedal.
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Einordnung des Falls
Nr. 4 – Kraftfahrzeug, Schienen– und Luftfahrzeug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Oldtimer ist ein "Kraftfahrzeug" (§ 306 Abs. 1 Nr. 4 Var. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den Oldtimer "in Brand gesetzt" (§ 306 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. T hat den Oldtimer "durch Brandlegung teilweise zerstört" (§ 306 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
finn
8.2.2025, 17:31:49
Ich verstehe im Sachverhalt nicht ganz, inwiefern T meinem Verständnis nach ein Abbrennen (i.S.v. Feuer) des Feuerwerkskörpers erwartet hat und scheinbar von der Explosion dessen überrascht wird bzw. diese nicht beabsichtigt hat. Natürlich unterscheidet sich das von Feuerwerkskörper zu Feuerwerkskörper, aber für die meisten Menschen dürfte ja recht leicht ersichtlich sein, ob dieser eher zum Abbrennen oder Explodieren gedacht ist. Eine mögliche Erklärung wäre natürlich eine Fehlfunktion, was jedoch im Sachverhalt nicht erwähnt wird. Das ist in Hinblick auf die Fragen hier nicht allzu wichtig, aber es hat mich dennoch gewundert.