Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
4. April 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (5.128 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mutter T sperrt ihre vierjährige Tochter O regelmäßig über längere Zeiträume in den komplett verdunkelten Keller. Infolge der ständigen Dunkelheit und dem Mangel an Sonnenlicht und Vitamin D entwickeln sich Os Augen und Immunsystem nicht altersgemäß. T nahm dies in Kauf.
Diesen Fall lösen 86,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O durch das Einsperren in den Keller "gequält" und damit den objektiven Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB) erfüllt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 225 Abs. 3 StGB enthält Qualifikationstatbestände.
Ja, in der Tat!
3. T erfüllt den Qualifikationstatbestand des § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB und handelte diesbezüglich auch vorsätzlich.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!