Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mutter T sperrt ihre vierjährige Tochter O regelmäßig über längere Zeiträume in den komplett verdunkelten Keller. Infolge der ständigen Dunkelheit und dem Mangel an Sonnenlicht und Vitamin D entwickeln sich Os Augen und Immunsystem nicht altersgemäß. T nahm dies in Kauf.
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Einordnung des Falls
Nr. 2: Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O durch das Einsperren in den Keller "gequält" und damit den objektiven Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB) erfüllt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 225 Abs. 3 StGB enthält zwei Qualifikationstatbestände.
Ja, in der Tat!
3. T erfüllt den Qualifikationstatbestand des § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB und handelte diesbezüglich auch vorsätzlich.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geithombre
3.1.2024, 08:34:26
Ich bin über die Frage mit der Anzahl der Qualifikationstatbestände gestolpert. Warum sind das hier 2? Ich zähle 4 Varianten, sollte daher nicht entweder Abs. 3 der/ein Qualifikationstatbestand sein oder aber der Absatz 4 verschiedene Qualifikationstatbestände enthalten?
Bioshock Energy
3.3.2024, 14:02:23
Ich zähle auch vier Quali Tatbestände (§ 225 III Nr. 1 Alt. 1, § 225 III Nr. 1 Alt. 2, § 225 III Nr. 2 Alt. 1, § 225 III Nr. 2 Alt. 2). LG