Nr. 1: Gefahr des Todes - Suizid
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pflegerin T kann die behinderte O nicht leiden und will sie am liebsten loswerden. Deshalb sperrt sie O mal wieder ins überhitzte Dachgeschoss des Pflegeheims. O erleidet einen Hitzeschock und eine Panikattacke. Sie will so nicht mehr weiterleben und springt aus dem Dachgeschossfenster in die Tiefe.
Einordnung des Falls
Nr. 1: Gefahr des Todes - Suizid
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die O des Öfteren in das überheizte Dachgeschoss sperrt, verwirklicht sie § 225 Abs. 1 Var. 1 StGB.
Genau, so ist das!
2. § 225 Abs. 3 StGB enthält zwei Qualifikationstatbestände.
Ja, in der Tat!
3. T erfüllt den Qualifikationstatbestand des § 225 Abs. 3 Nr. 1 Var. 1 StGB und handelte diesbezüglich auch vorsätzlich.
Ja!
Fundstellen
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juramk
27.8.2023, 11:12:29
Vielleicht ist das nur bei mir so, aber: ich arbeite gerade die Probleme zum Bereicherungsrecht durch und dieser Fall ist bei dem Problem zu 817 S. 2 und Schwarzarbeitsfällen verlinkt 😅
![Nico](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__fidgxxqxtihmhmxjinxbg.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nico
15.1.2024, 09:17:31
Kleiner Exkurs 💁♂️
BrSa
4.7.2024, 17:04:51
Hi, mir wurde ueber die Suchfunktion ein Fall des 817 S.2 angezeigt, auf den habe ich geklickt und bin hier gelandet…
BrSa
4.7.2024, 17:05:50
Update: ich finde den Fall auch unter den Bereicherungsrechts Problemen…