Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Bürgschaft, §§ 765ff. BGB
Blankourkunde (Grundfall, Ausfüllungsermächtigung)
Blankourkunde (Grundfall, Ausfüllungsermächtigung)
17. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S möchte ein Boot kaufen, benötigt dafür aber einen Kredit. Um diesen aufzunehmen, übergibt Bruder B der S eine unterschriebene Bürgschaftsurkunde. Die Höhe ist nicht eingetragen, damit S die Bürgschaft auf das passende Boot bis €10.000 anpasst. B ermächtigt S mündlich, die Höhe einzutragen. S trägt abredegemäß einen Betrag von €9.000 in die Urkunde ein.
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