Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Freiwilligkeit bei Rauschtat und Rückkehr der Schuldfähigkeit
Freiwilligkeit bei Rauschtat und Rückkehr der Schuldfähigkeit
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt auf O im Zustand der Schuldunfähigkeit. Kurz darauf erlangt er seine Schuldfähigkeit wieder und rettet O das Leben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
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Einordnung des Falls
Freiwilligkeit bei Rauschtat und Rückkehr der Schuldfähigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich zunächst wegen versuchten Totschlages (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Nein, das trifft nicht zu!
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2. T ist von der Tat zurückgetreten.
Ja!
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