Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Gattungsschuld: Konkretisierung (Bringschuld)
Gattungsschuld: Konkretisierung (Bringschuld)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V kommt mit dem Einkaufen nicht hinterher. Deswegen bestellt er beim Lieferdienst Schimpanse (S) eine Monatsration Tiefkühlpizza. Kurz vor Vs Haustür fällt S der Stapel um und alle Pizzen gehen kaputt.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gattungsschuld: Konkretisierung (Bringschuld)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vs Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Pizzen ist entstanden (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob die Übergabe und Übereignung für V unmöglich ist, bestimmt sich nach der Art der vereinbarten Schuld.
Ja!
3. V und S haben eine Stückschuld vereinbart.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Sofern S alles für seine Leistung Erforderliche getan hat, ist durch die Zerstörung der Pizzen Unmöglichkeit eingetreten (§ 275 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
5. Ab wann Konkretisierung eintritt, bestimmt sich nach der vereinbarten Leistungshandlung.
Ja!
6. S ist verpflichtet, die Tiefkühlpizzen zu V nach Hause bringen. Es liegt eine Bringschuld vor.
Genau, so ist das!
7. S hat die geschuldete Gattungsschuld konkretisiert, weshalb durch die Zerstörung der Pizzen Unmöglichkeit eingetreten (§ 275 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sambajamba10
11.6.2023, 10:28:55
Sehr nice Zeichnung!
TobiasD
2.6.2024, 13:50:23
Hallo, innerhalb der Aufgabe fehlen in den Fragen einmal ein „zu“ und ein „ist“. LG
Leo Lee
3.6.2024, 05:43:22
Hallo Tobias, vielen Dank für dein Feedback! Magst du uns vielleicht mitteilen bei welcher Frage genau im Text ein „zu“ btw. Ein „ist“ fehlt :)? Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
TobiasD
3.6.2024, 06:07:35
“S ist verpflichtet, die Tiefkühlpizzen zu V nach Hause bringen. Es liegt eine
Bringschuldvor.” “S hat die geschuldete
Gattungsschuldkonkretisiert, weshalb durch die Zerstörung der Pizzen
Unmöglichkeiteingetreten (§ 275 Abs. 1 BGB).”
rubenrubenruben
21.10.2024, 14:32:43
In einer der ersten Fragen, geht es darum, ob die Übergabe und
Übereignungfür V unmöglich ist. Da sollte doch S stehen, oder irre ich mich!?
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 17:02:43
Hallo rubenrubenruben, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team