Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Zweckerreichung (§ 275 Abs. 1 BGB)
Zweckerreichung (§ 275 Abs. 1 BGB)
25. Januar 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (26.394 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B läuft mit ihrer Yacht beim Feiern auf Grund. Die Hafenwacht U soll B für €2.000 von der Sandbank ziehen. Bevor die Hafenwacht das Boot erreicht, kommt es durch eine zufällige Strömung frei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zweckerreichung (§ 275 Abs. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hatte einen Anspruch darauf, dass U die Yacht von der Sandbank zieht (§ 631 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bs Anspruch auf die Werkleistung ist erloschen, soweit diese für U oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Die von U geschuldete Werkleistung ist noch möglich, da U die Yacht noch immer abschleppen kann.
Nein, das trifft nicht zu!
4. U ist durch Unmöglichkeit von der Pflicht befreit, B von der Sandbank zu ziehen (§ 275 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kaan00
31.1.2024, 17:39:57
Hat noch jemand das Problem, dass das Anklicken von verlinkten Fällen in der Webversion nicht möglich ist? =(
Lukas_Mengestu
5.2.2024, 15:37:22
Hallo kaan00, besteht das Problem bei Dir weiterhin? Bei mir funktioniert die Verlinkung eigentlich einwandfrei. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
kaan00
5.2.2024, 15:42:13
Hi Lukas, ja in der Webversion kann ich nicht auf die Verlinkung a.E. des Falles in der Vertiefung klicken (vielleicht liegt es aber auch an Safari?). Auf dem Handy klappt das problemlos. VG
Lukas_Mengestu
5.2.2024, 17:20:47
Alles klar, danke Dir! Wenn Du uns bei der Fehlersuche helfen magst, kannst Du gerne eine kurze Nachricht an unseren technischen Support schicken (support@jurafuchs.de) und dabei deine Profilinformationen angeben. Diese findest Du unter "Du", wenn Du 3x auf Profil klickst. Dann schauen wir uns das an! Danke Dir!
Jakob Köhler
22.5.2024, 15:45:42
Die Gefahr für die Gegenleistung trägt ja grundsätzlich der Schuldner. Aufgrund der entfallenen Leistungspflicht des U entfällt die Gegenleistungspflicht des B ja gem. § 326 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BGB. Im selben Satz aber in Halbsatz 2 steht ja, dass bei einer
Teilleistungdie Minderung des vollständigen Preises in mangelfreiem Zustand auf den tatsächlichen Wert der Kaufsache (in unserem Beispiel der Leistungshandlung -> Schleppen des Boots) gem. § 441 Abs. 3 BGB vorzunehmen ist. Könnte man die Anreise des U mit dem Boot der Hafenwache als eine
Teilleistungbezogen auf das Schleppen des Boots von B i.S.d. § 326 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BGB sehen und B die dafür angefallenen Kosten in Rechnung stellen?
P K
22.5.2024, 19:17:57
Würde ich verneinen, weil die "Leistung" der geschuldete Erfolg ist (= Abschleppen des Boots) und nicht die hierfür erforderlichen Handlungen. Mit dem Abschleppen wurde letztlich noch gar nicht angefangen.
benjaminmeister
16.12.2024, 14:20:38
In anderen Fällen mit diesem Sachverhalt wird auf eine analoge Anwendung von §
645 BGBhingewiesen, wodurch der Schuldner nicht völlig schutzlos ist. Eine
Teilleistungwürde ich hier in der Tat nicht annehmen.