Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Zweckerreichung (§ 275 Abs. 1 BGB)
Zweckerreichung (§ 275 Abs. 1 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B läuft mit ihrer Yacht beim Feiern auf Grund. Die Hafenwacht U soll B für €2.000 von der Sandbank ziehen. Bevor die Hafenwacht das Boot erreicht, kommt es durch eine zufällige Strömung frei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zweckerreichung (§ 275 Abs. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hatte einen Anspruch darauf, dass U die Yacht von der Sandbank zieht (§ 631 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bs Anspruch auf die Werkleistung ist erloschen, soweit diese für U oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Die von U geschuldete Werkleistung ist noch möglich, da U die Yacht noch immer abschleppen kann.
Nein, das trifft nicht zu!
4. U ist durch Unmöglichkeit von der Pflicht befreit, B von der Sandbank zu ziehen (§ 275 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!