Nach Tagen bemessen (§ 188 Abs. 2 ZPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verkäufer V überreicht dem Kaufinteressenten K am Freitag, 15.10. ein Vertragsangebot. Darin steht unter anderem: „Das Angebot erlischt, wenn es nicht innerhalb von 4 Tagen ab dessen Erhalt angenommen wird.“
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Einordnung des Falls
Nach Tagen bemessen (§ 188 Abs. 2 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Vertragsangebot des V erlischt, wenn K es nicht sofort annimmt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der von V gesetzten Frist handelt es sich um eine Ereignisfrist.
Ja!
3. Die Annahmefrist beginnt am 15.10. zu laufen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Annahmefrist endet mit Ablauf des 20.10.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
in persona
15.9.2024, 08:58:18
Hallo:) endet die Frist jetzt am 19.10 oder 20.10? Fände den 19.10 naheliegend
Larissa Marie
15.9.2024, 14:40:22
19.10.