Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Sonntag Fristbeginn u. Samstag Fristende
W erwacht am Samstag, den 25.06.2022, aus einem Koma und stellt besorgt fest, dass die Berufungseinlegungsfrist eines gegen ihn ergangenen Zivilurteils verstrichen ist. Durch eine Internetrecherche kommt ihm die Idee eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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Nach Monaten bemessen (§ 188 Abs. 2 ZPO)
B wurde vom Amtsgericht A dazu verurteilt, € 2.000 an K zu zahlen. Das Urteil wurde B am 25.6. zugestellt. Sie möchte dagegen Berufung einlegen.
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Beginn der Frist - Ereignis
Arbeitgeber A überreicht Lagerist L am Montag, den 02.05 ein Kündigungsschreiben. Hiergegen will L gerichtlich vorgehen. Nach §§ 4, 7 KSchG muss er hierzu innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.