Rechtsmangel: Eigentum eines Dritten / § 438 analog
29. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V einen alten Sony-Walkman. Nach Kaufpreiszahlung übergibt V dem K den Walkman, gleichzeitig einigen beide sich über den Eigentumsübergang. Als K 5 Jahre später überlegt, den Walkman bei Bares für Rares anzubieten, meldet sich die D und kann nachweisen, dass sie Eigentümerin ist und ihr der Walkman vor 6 Jahren gestohlen worden war.
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