Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 2 BGB

Persönlicher Schutzbereich: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)

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Persönlicher Schutzbereich: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)

24. März 2026

11 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Studenten A und B unternehmen gegen den Willen der O eine Spritztour mit deren mintgrünen Fiat 500. Dabei fährt der Fahrer A fahrlässig den Richter R an, der am Straßenrand gerade auf den Bus wartet.

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