Parken im Halteverbot
25. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

LKW-Fahrerin F stellt ihren LKW am Rand einer Straße ab, in der ein absolutes Halteverbot gilt (Zeichen 283 zu § 41 StVO), weil sie fahrlässig das Halteverbotsschild nicht sieht. Als Opa O mit seinem Rollator dort die Straße überqueren will, wird er von Fahranfänger A angefahren, der ihn wegen des parkenden LKW erst später sieht.
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Einordnung des Falls
Parken im Halteverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sämtliche Verhaltensnormen der StVO sind Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 283 ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB.
Ja!
3. O fällt unter den von § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 283 geschützten Personenkreis.
Genau, so ist das!
4. F handelte rechtswidrig.
Ja, in der Tat!
5. Ein Verschulden der F ist nicht erforderlich, weil hier das Schutzgesetz kein Verschulden voraussetzt.
Nein!
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