Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Koinzidenz- / Simultanitätsprinzip (Aufgabe des Vorsatzes zwischen Tathandlung und Erfolgseintritt)
Strafrecht AT | Vorsatz | Koinzidenz- / Simultanitätsprinzip (Aufgabe des Vorsatzes zwischen Tathandlung und Erfolgseintritt)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schreibt dem neuen Freund O seiner Ex-Frau einen über mehrere Seiten extrem beleidigenden Brief und gibt ihn bei der Post ab. Bevor der Brief zugestellt ist, versucht er vergeblich, die Zustellung des Briefes an O zu verhindern.
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Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Koinzidenz- / Simultanitätsprinzip (Aufgabe des Vorsatzes zwischen Tathandlung und Erfolgseintritt)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vorsatz muss in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem die Beleidigung (§ 185 StGB) den O trifft.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
L. H.
13.12.2020, 12:02:44
Käme hier Paragraph 24 Absatz 1 Satz 2 StGB wegen ernsthaften Bemühens strafbefreiend in Betracht? Oder gilt dies nur, wenn die Zustellung des Briefes letztendlich scheitert, der Taterfolg also nicht eintritt?
Eigentum verpflichtet 🏔️
13.12.2020, 13:04:54
Hallo L.H. gute Frage: Ein Rücktritt kommt bis zum Erfolgseintritt in Betracht (solange sich die Tat im Versuchsstadium befindet). Für § 24 Abs. 1 S. 1 StGB fehlt es an der Erfolgsverhinderung (bzw. falls der Brief verloren geht, an der Verhinderungskausalität). Für § 24 Abs. 1 S. 2 StGB ist Voraussetzung, dass die Tat nicht vollendet wird (die Post verliert den Brief...). Zusätzlich müsste A aber auch die optimal mögliche Rettungshandlung vollbracht haben. Dazu fehlen hier genauere Angaben. Denkbar ist es aber!
L. H.
13.12.2020, 17:43:33
Verstehe. Danke für die Antwort!
Nani Babic
28.1.2021, 08:14:55
Wie verhält es sich mit dem "ernsthaften Bemühen"?
Eigentum verpflichtet 🏔️
28.1.2021, 08:35:45
Hallo Nani, das ist ja § 24 Abs. 1 S. 2 StGB. Die Tat müsste ohne Zutun des Täters vollendet werden, dieser müsste sich aber ernsthaft bemühen = optimale Rettungshandlung.
Eigentum verpflichtet 🏔️
28.1.2021, 08:36:20
nicht vollendet werden* natürlich
QuiGonTim
28.4.2024, 16:08:11
Inwiefern spielt es dabei eine Rolle, dass der Versuch der Beleidigung nicht strafbar ist?