U-Haft – Verdunkelungsgefahr
23. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mafia-Pate P ist des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) dringend verdächtig. Als P davon erfährt, dass sich die Staatsanwaltschaft maßgeblich auf den Kronzeugen K stützt, erhält K von P diverse unmissverständliche Morddrohungen.
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Einordnung des Falls
U-Haft – Verdunkelungsgefahr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr liegt vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Untersuchungshaft ist nicht unverhältnismäßig.
Genau, so ist das!
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