Jedermann-Festnahme und Identitätsfeststellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Taschendiebin T stiehlt dem Renter R am Berliner Alexanderplatz dessen Geldbörse. Am nächsten Tag sieht R die T am Brandenburger Tor. R ruft den Polizisten P herbei, T weigert sich aber, sich auszuweisen.
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Einordnung des Falls
Jedermann-Festnahme und Identitätsfeststellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R darf die T nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. P darf T jedoch festhalten und durchsuchen.
Ja!
3. P darf T gestützt auf § 163b StPO auch zwei Tage lang festhalten, wenn dies für die Feststellung unerlässlich ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Toralf
25.2.2022, 18:11:02
Für meinen Geschmack etwas zu stereotyp der Sachverhalt ;)
Lukas_Mengestu
25.2.2022, 18:35:56
Danke Toralf, da stimme ich Dir zu! Hier muss ich um etwas Nachsicht bitten. Wir haben gerade zu Beginn den Fehler gemacht, stereotype Darstellungen, wie sie in der juristischen Ausbildung häufig vorkommen, unreflektiert zu übernehmen. Sehr schnell hat hier bei uns ein Umdenken begonnen und gerade durch Anregungen aus unserem Forum gestalten wir unsere Fälle mittlerweile diverser, inklusiver und nach Möglichkeit ohne die Verwendung von Stereotypen. Hier handelte es sich noch um einen "Altfall", den ich nun angepasst habe. Sollten Dir ähnliche Fälle in Zukunft auffallen, so freuen wir uns immer über entsprechende Hinweise. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lulu 🐙
2.3.2022, 22:16:23
Mir ist diese Entwicklung in der App tatsächlich sehr positiv aufgefallen. Vielen Dank für eure tolle Arbeit an der Stelle 🤝✨
Eren Jäger
23.9.2022, 21:08:39
Unser Repetitor hat damals immer gesagt, je grausamer, ekelhafter und/oder makaberer die Fälle und Beispiele, desto besser merkt man sich diese. Widerspricht nur leider dem Zeitgeist ;-)