Strafrecht
Strafprozessrecht
Das (weitere) Erkenntnisverfahren
Jedermann-Festnahme und Identitätsfeststellung
Jedermann-Festnahme und Identitätsfeststellung
15. Mai 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Taschendiebin T stiehlt dem Renter R am Berliner Alexanderplatz dessen Geldbörse. Am nächsten Tag sieht R die T am Brandenburger Tor. R ruft den Polizisten P herbei, T weigert sich aber, sich auszuweisen.
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Einordnung des Falls
Jedermann-Festnahme und Identitätsfeststellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R darf die T nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. P darf T jedoch festhalten und durchsuchen.
Ja!
3. P darf T gestützt auf § 163b StPO auch zwei Tage lang festhalten, wenn dies für die Feststellung unerlässlich ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
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