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Verschmelzung von Gesellschaften als Sachverhalt der Niederlassungsfreiheit („Sevic“)
Sachverhalt
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Grenzüberschreitender Formwechsel von Gesellschaften und Niederlassungsfreiheit („VALE“)
Die italienische Gesellschaft VALE will Sitz und Tätigkeit nach Ungarn verlegen. Die V beantragt in Italien Löschung der Gesellschaft und gründet die „VE“ in Ungarn, welche als Rechtsnachfolgerin der V ins ungarische Handelsregister eingetragen werden soll. Dies wird verweigert.
Niederlassungsfreiheit – Verlegung des Satzungssitzes in einen anderen Mitgliedstaat („Polbud“)
Die Gesellschaft polnischen Rechts P ist in Polen ansässig und will den satzungsmäßigen Sitz nach Luxemburg verlegen. Rechtspersönlichkeit und Ort des Tätigkeitsschwerpunktes sollen gewahrt bleiben. Polnisches Recht verlangt für die Sitzverlegung jedoch die Liquidation der Gesellschaft.