Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Praktischer Teil 2: Die Anklageschrift
Abstraktum (Angeschuldigter verwirklicht einen Straftatbestand - Schuldform)
Abstraktum (Angeschuldigter verwirklicht einen Straftatbestand - Schuldform)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anna (A) verpasst Bert (B) am 15. März 2023 in Stuttgart vorsätzlich einen gezielten Faustschlag ins Gesicht. A hatte sich über ihr Ergebnis aus der StA-Klausur geärgert und wollte einmal „Dampf ablassen“. B hat tagelang noch ein blaues Auge.
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Einordnung des Falls
Abstraktum (Angeschuldigter verwirklicht einen Straftatbestand - Schuldform)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach § 223 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, „wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.“
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Abstraktum (kursiv) lautet entsprechend: „…wird angeklagt, am 15. März 2023 in Stuttgarteine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.“
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Bob99
18.10.2023, 11:15:19
Mir wurde das so beigebracht, dass man nur bei der fahrlässigen Begehung darauf hinwiesen müsste. Wie sehen das die anderen?
ehemalige:r Nutzer:in
9.1.2024, 13:53:20
Das haben wir in der AG auch so beigebracht bekommen (Hessen) @[Bob99](22010)
Schwan
13.1.2024, 18:46:19
Wurde mir auch so beigebracht (RLP)
Maxi
19.2.2024, 11:56:56
In Mecklenburg-Vorpommern machen wir es, wie in der Aufgabe beschrieben.
ollewah
9.3.2024, 12:25:33
Katzenkönigin
28.9.2024, 14:33:40
Im Konkretum sind grds. nur die subj TBM mit überschießender Innentendenz anzuführen. In Abstraktum ist auf die Angabe nur zu verzichten, wenn das Delikt zwingend nur
Vorsatzvoraussetzt (vgl. vorherige Aufgabe)