Lebenslange Freiheitsstrafe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A streitet sich mit einem Fußballfan der gegnerischen Mannschaft. Später lauert er ihm auf und ersticht ihn von hinten. Er wird dafür wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. A denkt, dass das nicht mit seinem Recht auf Leben vereinbar ist.
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Einordnung des Falls
Lebenslange Freiheitsstrafe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der persönliche Schutzbereich des Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) ist eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein Eingriff in das Recht auf Leben des A vor.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
23.1.2022, 11:25:20
Würde die Prüfung hier nicht schon beim sachlichen Schutzbereich scheitern? Seine biologisch-physische Existenz wird ja durch die Vollstreckung der Strafe nicht beeinträchtigt.
Lukas_Mengestu
24.1.2022, 12:59:39
Hallo QuiGonTim, in der Tat fehlt es hier an dem sachlichen Schutzbereich, weswegen dann auch kein Eingriff vorliegt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Neha
1.10.2022, 22:25:01
Die erste Frage handelt aber darum, ob Art. 2 II S.1 GG tangiert ist, aber hier ist doch Art. 2 II S.2 GG einschlägig. Beim klicken auf „Stimmt nicht“ wird die Antwort als falsch gekennzeichnet. In deiner Antwort sagst du jetzt aber, dass kein Eingriff vorliege, weil der sachliche Schutzbereich bereits nicht berührt ist?
Lukas_Mengestu
1.10.2022, 22:35:10
Hallo Neha, hier musst Du etwas aufpassen. In der ersten Frage geht es zunächst nur um den persönlichen Schutzbereich. Dieser ist hier eröffnet, da es sich bei dem Recht auf Leben um ein jedermann Grundrecht handelt. Der sachliche Schutzbereich ist dagegen nicht eröffnet, weswegen insoweit auch kein Eingriff vorliegt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
rivertamdea
5.5.2023, 11:20:44
Da steht aber nicht "
persönlicher Schutzbereich" sondern nur "Schutzbereich". Ich hätte hier auch den Schutzbereich als nicht eröffnet gesehen.
rivertamdea
5.5.2023, 11:22:28