BtM: Klebstoff
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K trifft sich mit H, um von diesem Klebstoff zu kaufen. K schnüffelt gerne Klebstoff und wird davon regelmäßig high.
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Einordnung des Falls
BtM: Klebstoff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob es sich bei dem Klebstoff um ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt, kann der Legaldefinition des BtMG entnommen werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob es sich bei dem Klebstoff um ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt, geben die Anlagen I-III vor.
Ja, in der Tat!
3. Bei dem Klebstoff handelt es sich um ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG, da K auch high davon wird.
Nein!
Fundstellen
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