§ 156 StGB im Strafprozess (3)
leicht
Diesen Fall lösen 81,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeuge T gibt vor der Polizei eine falsche eidesstattliche Versicherung ab.
Einordnung des Falls
§ 156 StGB im Strafprozess (3)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei ist eine zuständige Behörde (§ 156 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!