Mittäterschaft durch Unterlassen 2
4. April 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (11.880 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

O ist unter einem schweren Felsbrocken eingeklemmt und droht zu ersticken. Seine Eltern M1 und M2 wissen, dass sie gemeinsam den Felsbrocken anheben und O so retten könnten. Doch nach vorheriger Absprache lassen sie es bleiben. O stirbt.
Diesen Fall lösen 83,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M1 und M2 haben sich jeweils als Alleintäter (§ 25 Abs. 1 Var. 1 StGB) wegen Totschlags durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. M1 und M2 haben sich wegen Totschlags durch Unterlassen in Mittäterschaft (§§ 212 Abs. 1, 25 Abs. 2, 13 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mareike_
16.1.2024, 17:36:33
wie würde der Fall sich beurteilen, wenn M1 die Mutter wäre und M2 ein fremder Passant, der gegenüber O keine Garantenstellung hat? Müsste M2 sich die Garantenstellung der M1 „zurechnen“ lassen, sodass trotzdem für beide
Mittäterschaft durch Unterlassenvorliegt oder wäre M1 nach §§212, 13 und M2 nach §323c strafbar? M1 könnte §§212, 13 ja schließlich nicht alleine begehen, weil sie allein nicht fähig wäre, den Stein anzuheben? Danke im Voraus!

DerChristoph
26.3.2024, 11:25:10
Das würde mich auch interessieren, gute Frage!
david1234
29.3.2024, 23:32:36
Eine Zurechnung der Garantenstellung kann meines Wissens nicht erfolgen, da diese personengebunden sein sollte? Auch müsste der fremde Passant
Vorsatzbezüglich einer Garantenstellung haben. Hier wäre die Zurechnung für 323c interessant, da für eine Person alleine die Hilfe offensichtlich nicht möglich ist und damit keine Erforderlichkeit vorliegen sollte. Habt ihr weitere Gedanken ?

Wesensgleiches Minus
20.9.2024, 19:29:08
Sehr interessante Frage! Werden tatsächlich beide dann nur nach §§ 323c, 25 II StGB bestraft?
agi
24.9.2024, 01:54:28
Könnte dann in diesem Fallbeispiel M2 nicht die Garantenstellung über die Ingerenz zugewiesen werden?
kim.
10.3.2025, 00:04:33
@[agi](212798) nein, eine
Garantenstellung aus Ingerenzsetzt eine Ingerenz, d.h. ein die Gefahr begründendes Vorverhalten des Täters, voraus. Hier resultiert die Situation des O aber nicht aus einem Verhalten des M2, da dieser nicht dazu beigetragen hat, dass O unter dem Fels eingeklemmt wird.
kim.
10.3.2025, 00:07:01
@[Nora Mommsen](178057) es wäre toll, wenn Ihr zu dieser Frage etwas schreiben könntet
Tin
1.2.2025, 08:11:07
Wie würde man in der Klausur vorgehen ? Hier gibt es ja nicht wirklich einen Tatnächsten und wenn man beide unabhängig voneinander prüft wird es meiner Meinung nach unübersichtlich. Macht es also Sinn beide gleichzeitig zu prüfen, damit man das Unterlassen kumulativ thematisieren kann ?

Vanessa
3.2.2025, 00:39:06
Hey, also bei unterschiedlichen Tatbeiträgen prüft man,wie du schon geschrieben hast,den Tatnächsten zuerst. Im vorliegenden Fall macht es aber Sinn, beide zusammen zu prüfen, da beide die exakt gleichen
Tatbestandsmerkmaleverwirklichen. Das spart in der Prüfung Zeit und unnötige Wiederholungen :) Zudem solltest du auch an eine gemeinsame Prüfung denken, wenn keiner der beiden Mittäter für sich gesehen alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, sondern sozusagen die Tatbeiträge gemeinsam zur TB- Verwirklichung führen. Hoffe das hilft :)

sy
1.2.2025, 18:35:42
Liebes Team, ich finde die Fälle super zum Wiederholen und Spezifizieren unseres Wissens. Eines fehlt mir dennoch, insbesondere, wenn es um solche verknoteten Kombis wie 25II,13I geht: ich frage mich immer, wie würde ich diesen Fall denn gutachterlich schematisch aufbauen. ES wäre super hilfreich, wenn ihr am Ende, wenn die ganzen relevanten Recthtsfragen errörtert sind, einmal ein Schema als multiple choice aufstellen könntet. Das wäre ein runder Abschluss und didaktisch ein krasser Merhwert
Taunus84
12.2.2025, 22:34:13
Ich schließe mich an, gerade bei diesen ineinander verschachtelten Kombinationen wäre das super hilfreich! Vielen Dank!!

Dodo Shi
25.3.2025, 17:44:18
Hallo sy, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Dodo Shi, für das Jurafuchs-Team