Mietrecht – Anfänglicher Mangel vor Übergabe
30. Mai 2025
25 Kommentare
4,7 ★ (14.453 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V vermietet Ärztin A Räume zum Betrieb einer Praxis. Zwei Wochen nach Vertragsschluss und noch vor der Schlüsselübergabe erfahren sie, dass in dem Gebäude keine Praxis betrieben werden darf, weil es unter Denkmalschutz steht. V konnte das nicht wissen. A muss neue Räume suchen und verlangt von V Schadensersatz, weil sie durch die Öffnungsverzögerung einen Verdienstausfall erlitten hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mietrecht – Anfänglicher Mangel vor Übergabe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat einen (verschuldensunabhängigen) Schadensersatzanspruch gegen V gem. § 536a Abs. 1 BGB, denn es liegt ein anfänglicher Mangel vor.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat gegen V einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 311a Abs. 2 BGB wegen anfänglicher Unmöglichkeit.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!