Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Schuld
Auf die individuelle, intellektuelle Entwicklung kommt es nicht an.
Auf die individuelle, intellektuelle Entwicklung kommt es nicht an.
1. Juni 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (6.323 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die 13-jährige T ist hochbegabt und für ihr Alter intellektuell extrem weit entwickelt. Dennoch steckt sie im KaDeWe eine ungesicherte Gesichtsmaske von Burberry in ihre Tasche, um bei ihren deutlich älteren Mitschülern (sie hat einige Klassenstufen übersprungen) neidische Blicke auf sich ziehen.
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Einordnung des Falls
Auf die individuelle, intellektuelle Entwicklung kommt es nicht an.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat schuldhaft gehandelt.
Nein!
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