Leistung erfüllungshalber - höherer Erlös

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V verkauft K ihren Plattenspieler für €500. K hat kein Geld, aber einen von Nowitzky signierten Basketball (Wert: €500). V soll sich zunächst daraus befriedigen. V schafft es den Basketball für 1000 € zu verkaufen.

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Einordnung des Falls

Leistung erfüllungshalber - höherer Erlös

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hatte V anfangs einen Anspruch darauf, dass K den geschuldeten Kaufpreis zahlt (§ 433 Abs. 2 BGB)?

Ja, in der Tat!

Durch einen Kaufvertrag wird der Käufer zur Zahlung des versprochenen Kaufpreises verpflichtet (§ 433 Abs. 1 BGB) . V und K haben einen Kaufvertrag geschlossen. K ist verpflichtet, den geschuldeten Kaufpreis zu zahlen.
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2. Ist durch die Übergabe des Basketballs, Vs Kaufpreisforderung durch Erfüllung erloschen (§ 362 BGB)?

Nein!

Der Anspruch des Gläubigers erlischt, wenn die geschuldete Leistung an ihn bewirkt wird (§ 362 Abs. 1 BGB). Dies ist der Fall, wenn der richtige Schuldner dem richtigen Gläubiger die richtige Leistung am richtigen Ort zur richtigen Zeit erbracht hat. Soweit ein Erfolg geschuldet ist, ist die Leistung erst bewirkt, wenn der Leistungserfolg eingetreten ist.Die geschuldete Leistung ist die Zahlung von €500. K hatte kein Geld und konnte diese Leistung nicht bewirken.

3. Ist durch die Übergabe des Basketball Vs Kaufpreisforderung durch Leistung an Erfüllung statt erloschen (§ 364 Abs. 1 BGB)?

Nein, das ist nicht der Fall!

Eine Leistung an Erfüllung statt liegt vor, wenn die Parteien sich einig sind, dass durch die Leistung die ursprüngliche Leistungspflicht erlischt (§ 364 Abs. 1 BGB), unabhängig davon, ob der Wert des hingegebenen Gegenstands dem der geschuldeten Leistung entspricht. Besteht dagegen zwar eine Verwertungspflicht, obliegt das Verwertungsrisiko dem Schuldner, so liegt bloß eine Leistung erfüllungshalber vor. V und K haben vereinbart, dass V sich vorrangig durch Verwertung des Basketball befriedigen sollte. Das Verwertungsrisiko sollte dagegen bei K verbleiben. Somit liegt eine Leistung erfüllungshalber vor.

4. Kann V nach Verwertung des Basketballs den über ihre Forderung hinausgehenden Erlös behalten?

Nein, das trifft nicht zu!

Durch die Vereinbarung Leistung erfüllungshalber wird zwischen den Parteien ein Rechtsverhältnis eigener Art begründet, das einem Auftragsverhältnis ähnelt. Erlöst der Gläubiger durch den Leistungsgegenstand einen über die Forderung hinausgehenden Mehrerlös, so ist dieser an den Schuldner herauszugeben (§ 667 BGB analog). V stehen nur €500 zu. Den Mehrerlös in Höhe von €500 muss sie demgemäß an K herausgeben.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juramaus

Juramaus

31.1.2022, 15:26:10

Wenn hier der 667 BGB analog angewendet wird, wären dann auch etwaige Aufwendungen, die die V getätigt hat, um den Basketball zu verkaufen (bspw. Versand-/Verpackungskosten), gem. 670 BGB analog durch K zu ersetzen?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

31.1.2022, 17:32:28

Hallo Juramaus, sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt der Schuldner in der Tat die Kosten der Verwertung nach § 670 BGB analog. Denn dem Gläubiger soll insofern kein Nacheil daraus erwachsen, dass er die

Leistung erfüllungshalber

annimmt (vgl. Looschelders, in: BeckOGK, 1.12.2021, § 364 RdNr. 40 mwN). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Felix_99

Felix_99

18.9.2023, 17:17:24

Gilt dies nur bei

Leistung erfüllungshalber

oder auch Leistung Erfüllung statt ?

Jurista

Jurista

22.10.2023, 22:51:50

Bei Erfüllung statt trägt ja der Gläubiger das Verwertungsrisiko. Somit würde ich sagen, dass der Gläubiger die gesamte Verkaufssumme behalten kann. Umgekehrt hat der Gläubiger bei einem niedirgeren Preis auch keinen Anspruch ggü dem ehemaligen Schuldner den Rest zu bezahlen

WER

Weronika

29.11.2023, 08:17:06

hier finde ich den letzten Satz der Aufgabe ein wenig „inhaltslos“. Was ist damit gemeint, sie verkauft den Ball für 1000€, da sie die Nachricht ignoriert? Umformuliert wäre der Satz vermutlich besser

Nora Mommsen

Nora Mommsen

30.11.2023, 18:20:16

Hallo Weronika, danke für deine Frage! Der Teil war tatsächlich etwas unverständlich und wenig hilfreich zum Verständnis des Falles. Wir haben die Aufgabe nun umformuliert. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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