Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Leistung erfüllungshalber - höherer Erlös
Leistung erfüllungshalber - höherer Erlös
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K ihren Plattenspieler für €500. K hat kein Geld, aber einen von Nowitzky signierten Basketball (Wert: €500). V soll sich zunächst daraus befriedigen. V schafft es den Basketball für 1000 € zu verkaufen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Leistung erfüllungshalber - höherer Erlös
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hatte V anfangs einen Anspruch darauf, dass K den geschuldeten Kaufpreis zahlt (§ 433 Abs. 2 BGB)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist durch die Übergabe des Basketballs, Vs Kaufpreisforderung durch Erfüllung erloschen (§ 362 BGB)?
Nein!
3. Ist durch die Übergabe des Basketball Vs Kaufpreisforderung durch Leistung an Erfüllung statt erloschen (§ 364 Abs. 1 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Kann V nach Verwertung des Basketballs den über ihre Forderung hinausgehenden Erlös behalten?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juramaus
31.1.2022, 15:26:10
Wenn hier der
667 BGBanalog angewendet wird, wären dann auch etwaige Aufwendungen, die die V getätigt hat, um den Basketball zu verkaufen (bspw. Versand-/Verpackungskosten), gem. 670 BGB analog durch K zu ersetzen?
Lukas_Mengestu
31.1.2022, 17:32:28
Hallo Juramaus, sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt der Schuldner in der Tat die Kosten der Verwertung nach § 670 BGB analog. Denn dem Gläubiger soll insofern kein Nacheil daraus erwachsen, dass er die
Leistung erfüllungshalberannimmt (vgl. Looschelders, in: BeckOGK, 1.12.2021, § 364 RdNr. 40 mwN). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Felix_99
18.9.2023, 17:17:24
Jurista
22.10.2023, 22:51:50
Bei Erfüllung statt trägt ja der Gläubiger das Verwertungsrisiko. Somit würde ich sagen, dass der Gläubiger die gesamte Verkaufssumme behalten kann. Umgekehrt hat der Gläubiger bei einem niedirgeren Preis auch keinen Anspruch ggü dem ehemaligen Schuldner den Rest zu bezahlen
Weronika
29.11.2023, 08:17:06
hier finde ich den letzten Satz der Aufgabe ein wenig „inhaltslos“. Was ist damit gemeint, sie verkauft den Ball für 1000€, da sie die Nachricht ignoriert? Umformuliert wäre der Satz vermutlich besser
Nora Mommsen
30.11.2023, 18:20:16
Hallo Weronika, danke für deine Frage! Der Teil war tatsächlich etwas unverständlich und wenig hilfreich zum Verständnis des Falles. Wir haben die Aufgabe nun umformuliert. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team