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Zeigen der Reichskriegsflagge – Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbots?

einfach
schwer
20. Juni 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Nach einem Erlass des Innensenators von B soll das Zeigen von Reichskriegsfahnen in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die N meldet eine Versammlung an. Dabei sollen als Protest entsprechende Fahnen gezeigt werden. Dies wird mit einer Auflage verboten.

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