Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Auslegung der Willenserklärung
Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen: Testament
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Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen: Testament
24. März 2026
3 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O hat einen Weinkeller, den er seine „Bibliothek“ nennt. Nach dem Tod des O taucht ein Testament auf, in dem O seinem Weinfreund E die „Bibliothek“ vermacht. Die Erben des O meinen, dass man darunter die Bücher verstehen müsse.
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