Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung von Schuldverhältnissen
Abgrenzung: Vertrag – Gefälligkeit
Abgrenzung: Vertrag – Gefälligkeit
23. August 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Eigentümerin eines Grundstücks mit zwei Doppelhaushälften. Eine Hälfte verkauft sie B. Da diese keine eigene Heizung hat, vereinbaren sie, dass A den B unentgeltlich mitversorgt. Nachdem B das Grundstück an N verkauft, versorgt A zunächst auch N, stellt dann aber die Versorgung am 24.12. ein.
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