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Sicherstellung eines Glücksbringers – Rückgriff auf Generalklausel bei fehlenden Voraussetzungen
Sachverhalt
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Generalklausel bei Sicherstellung – Anwendungsbereich bei trunkenem Junggesellen
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Verhältnis mehrerer Standardermächtigungen für die Durchsuchung von Personen
Bauarbeiter B fährt nach seinem Feierabendbier leicht betrunken, aber noch Herr seiner Sinne, auf einem E-Scooter. Polizist P verlangt, dass B sich ausweisen soll. B weigert sich. Daraufhin durchsucht P ihn, um Bs Personalausweis zur Feststellung seiner Identität zu finden.