Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Entscheidungsgründe im Urteil - zum Teil einseitig erledigt nach Rechtshängigkeit, im Übrigen zulässig und begründet
Entscheidungsgründe im Urteil - zum Teil einseitig erledigt nach Rechtshängigkeit, im Übrigen zulässig und begründet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat gegen B Klage auf Zahlung von €4.000 erhoben. Nachdem B €2.000 gezahlt hat, erklärt K den Rechtsstreit in der Hauptsache in dieser Höhe für erledigt. B widerspricht.
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Einordnung des Falls
Entscheidungsgründe im Urteil - zum Teil einseitig erledigt nach Rechtshängigkeit, im Übrigen zulässig und begründet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Rechtsstreit kann auch teilweise einseitig für erledigt erklärt werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es ist aufgrund der teilweisen, einseitigen Erledigungserklärung des K nur noch über den Feststellungsantrag zu entscheiden.
Nein!
3. In den Entscheidungsgründen muss damit die Zulässigkeit und Begründetheit sowohl der Feststellungs- als auch der Rest-Leistungsklage geprüft werden.
Genau, so ist das!
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