Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
18. Januar 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (5.011 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K erhebt – nach erfolgloser Mahnung – gegen B Klage auf Zahlung von €6.000. Noch bevor B die Klage zugestellt worden ist, zahlt B nunmehr doch den vollen Betrag an K.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage ist im Zeitpunkt der Zahlung durch B bereits rechtshängig.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aufgrund der Zahlung durch B ist Erledigung eingetreten. Könnte K erfolgreich den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklären?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Statt einer einseitiger Erledigungserklärung kann K die Klage zurücknehmen, um eine Kostenentscheidung gegen B zu erlangen.
Ja, in der Tat!
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