Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
18. Januar 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (6.271 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K erhebt – nach erfolgloser Mahnung – gegen B Klage auf Zahlung von €6.000. Noch bevor B die Klage zugestellt worden ist, zahlt B nunmehr doch den vollen Betrag an K.
Diesen Fall lösen 73,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage ist im Zeitpunkt der Zahlung durch B bereits rechtshängig.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aufgrund der Zahlung durch B ist Erledigung eingetreten. Könnte K erfolgreich den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklären?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Statt einer einseitiger Erledigungserklärung kann K die Klage zurücknehmen, um eine Kostenentscheidung gegen B zu erlangen.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
PhilippRhein
20.12.2024, 09:17:36
Ergänzend wäre noch zu erwähnen, dass im Falle einer Erledigung vor Rechtsgängigkeit der Klage zumindest ab Abhängigkeit derselben eine übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien möglich ist. Die Klagerücknahmen ist aber meist zweckmäßiger, weil auf die Zustimmung des Beklagten (bzw. das Ausbleiben eines Widerspruchs gegen die Erledigung) natürlich nicht vertraut werden kann und insofern allein die Klagerücknahmen es dem Kläger ermöglicht, sicher eine Billigzeitsentscheidung über die Kosten zu erwirken.