Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erhebt -nach erfolgloser Mahnung- gegen B Klage auf Zahlung von €6.000. Noch bevor B die Klage zugestellt wird, zahlt B nunmehr doch den vollen Betrag an K.
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Einordnung des Falls
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage ist rechtshängig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aufgrund der Zahlung durch B ist Erledigung eingetreten. Kommt in diesem Fall eine streitige, einseitige Erledigungserklärung in Betracht?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Statt einer einseitiger Erledigungserklärung kann K die Klage zurücknehmen, um eine Kostenentscheidung gegen B zu erlangen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.