Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB

Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, z.B. nur eine einzige Locke

Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, z.B. nur eine einzige Locke

24. August 2025

2 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T ist in O verliebt, wird aber ständig von ihr zurückgewiesen. Als er dies nicht mehr erträgt, steigt er nachts in Os Zimmer und schneidet ihr eine Locke ab, um immer ein Stück von ihr bei sich zu haben.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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