Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Klarer Fall einer körperlichen Misshandlung und einer Gesundheitsschädigung durch Unterlassen
B leidet an einer schweren Krebserkrankung. Ihr behandelnder Arzt A unterlässt absichtlich die gebotene Behandlung. Der Tumor der B wächst weiter, was zu zunehmenden Schmerzen führt.
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Ärztlicher Heileingriff - hypothetische Einwilligung
B begibt sich für eine Nasenkorrektur bei Arzt A in Behandlung. Die erforderliche Einwilligungserklärung für die Nasenkorrektur hat B unterschrieben. Während der Operation entdeckt A Nasenpolypen bei B, die seine Atmung beeinträchtigen. A entfernt diese in der Annahme, B würde dies begrüßen und eine weitere Operation vermeiden wollen, was zutrifft. Die Polypenentfernung war ungefährlich, wenn auch nicht zwingend notwendig, da keine Lebensgefahr bestand.

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Übergießen mit Brennspiritus
T soll ihre Wohnung räumen. Als die Polizei anrückt, schüttet sie Brennspiritus über die Polizistin O, um sie fernzuhalten. Os Haare und Kleidung werden durchtränkt. O, die annimmt, sie werde gleich angezündet, leidet Todesangst. Sie hat Atemnot und muss sich übergeben.
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Körperverletzung nach Beginn der Eröffnungswehen/während der Geburt
Hebamme H unterstützt die S bei der Geburt. Nach Eintritt der Eröffnungswehen schreitet die Geburt Hs Meinung nach nicht zügig genug voran. Sie nimmt die Geburtszange zur Hilfe. Dabei verletzt sie den Schädel des Kindes K, woraufhin dieses mit einer Behinderung zur Welt kommt.