Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Reißzwecken als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Reißzwecken als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
25. Januar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T klebt seinem Vergewaltigungsopfer O Reißzwecken unter die Fersen und zwingt O auf diese Weise, mehrere Stunden auf den vorderen Fußballen zu stehen.
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Einordnung des Falls
Reißzwecken als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T der O Reißzwecken unter die Fersen geklebt hat, hat er die Körperverletzung nach Ansicht des BGH "mittels" eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T der O Reißzwecken unter die Fersen geklebt hat, hat er die Körperverletzung nach einer Ansicht in der Literatur "mittels" eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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