Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Eindringen in Wohnung: Greifen in einen Türbriefkastenschlitz

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Eindringen in Wohnung: Greifen in einen Türbriefkastenschlitz

9. März 2026

4 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T will den goldigen Golden Retriever des Nachbarn O streicheln. In der Hoffnung, auf diese Weise an ihn heranzukommen, greift T in den Türbriefkastenschlitz des O.

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