Eindringen in Wohnung: Greifen in einen Türbriefkastenschlitz
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will den goldigen Golden Retriever des Nachbarn O streicheln. In der Hoffnung, auf diese Weise an ihn heranzukommen, greift T in den Türbriefkastenschlitz des O.
Einordnung des Falls
Eindringen in Wohnung: Greifen in einen Türbriefkastenschlitz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Wohnung des O "betreten".
Nein!