Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB
30. August 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eltern der 8-jährigen K sind geschieden. K lebt bei ihrem Vater V und seiner Freundin F. Da ihre Mutter M weder den von ihr geschuldeten Unterhalt für V, noch denjenigen für K bezahlen will, sorgt F finanziell für V und K und deckt die erforderlichen Ausgaben.
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