Zivilrecht

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Die echte GoA – Rechtsfolgen

Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB

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Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB

18. April 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Eltern der 8-jährigen K sind geschieden. K lebt bei ihrem Vater V und seiner Freundin F. Da ihre Mutter M weder den von ihr geschuldeten Unterhalt für V, noch denjenigen für K bezahlen will, sorgt F finanziell für V und K und deckt die erforderlichen Ausgaben.

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