Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB
22. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eltern der 8-jährigen K sind geschieden. K lebt bei ihrem Vater V und seiner Freundin F. Da ihre Mutter M weder den von ihr geschuldeten Unterhalt für V, noch denjenigen für K bezahlen will, sorgt F finanziell für V und K und deckt die erforderlichen Ausgaben.
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Einordnung des Falls
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB sind erfüllt. Entsprach Fs finanzielle Unterstützung Ms wirklichen Willen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Übernahme der Geschäftsführung durch F entsprach nicht Ms wirklichen Willen. Kann die GoA durch F daher nur unberechtigt gewesen sein?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. F durfte die Ausgaben für V und K von M für erforderlich halten. Hat F einen Anspruch nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB gegen M?
Ja, in der Tat!
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