Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Irrtum des Geschäftsführers über den Willen des Geschäftsherrn
Irrtum des Geschäftsführers über den Willen des Geschäftsherrn
16. April 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (11.430 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autonärrin A steckt viel Geld in ihr geliebtes Auto. Dies weiß auch ihr Freund F. Um sie zu überraschen, kauft er teure Pflegemittel und wäscht As Auto damit. Als A es bemerkt, ist sie entsetzt. Sie betone doch oft genug, dass sie die Autopflege niemals einem Laien überlassen würde.
Diesen Fall lösen 88,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Irrtum des Geschäftsführers über den Willen des Geschäftsherrn
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB sind erfüllt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Frage, ob die GoA berechtigt ist, ist vorliegend der wirkliche Wille der A entscheidend.
Genau, so ist das!
3. Die GoA ist berechtigt im Sinne des § 683 S. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
4. F kann das Geld, das er für den Kauf der Pflegemittel ausgegeben hat, von A ersetzt verlangen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jopies
2.2.2024, 15:19:51
Könnte F einen Anspruch nach § 812 I 1 1. Alt BGB haben? Mit der Putzleistung als erlangtem etwas? Oder ist das GoA Recht spezieller bzw. reicht das Vorliegen einer echten wenngleich unberechtigten GoA als Rechtsgrund?
Leo Lee
3.2.2024, 13:53:23
Hallo Jopies, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der Tat kommt – wie du richtig anmerkst – auch ein Anspruch aus
Bereicherungsrecht in Betracht, da die nicht berechtigte GoA KEINEN Rechtsgrund darstellt. Beachte zudem, dass bei einer unberechtigten GoA noch der § 684 BGB (Rechtsfolgenverweise in das
Bereicherungsrecht!) in Betracht kommt! I.Ü. kann ich hierzu die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, F. Schäfer § 677 Rn. 114 ff. sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Dogu
13.8.2024, 18:24:26
@[Leo Lee](213375) Diese Info wäre in einem Vertiefungshinweis am Ende schön.
Jimmy105
10.11.2024, 14:32:47
schließe mich @[Dogu](137074) an

Nils
11.1.2025, 03:21:54
Das wäre eine tolle (und zudem bloß kurze) Ergänzung, die ich auch für sinnvoll halte.
benjaminmeister
23.1.2025, 12:57:58
Schließe mich den Vorpostern an. Da ihr (und wohl die hM) auch den Anspruch aus § 684 S. 1 immer als eingeschränkten Aufwendungsersatzanspruch bezeichnet, wäre die letzte Frage nämlich auch eigentlich zu bejahen, wenn man A für bereichert hält.
benjaminmeister
23.1.2025, 12:58:26
@[Leo Lee](213375) Schließe mich den Vorpostern an. Da ihr (und wohl die hM) auch den Anspruch aus § 684 S. 1 immer als eingeschränkten Aufwendungsersatzanspruch bezeichnet, wäre die letzte Frage nämlich auch eigentlich zu bejahen, wenn man A für bereichert hält.

Linne_Karlotta_
18.2.2025, 16:30:16
Hey, danke für die Anregung. Wir haben nun einen entsprechenden Vertiefungshinweis aufgenommen. Für eine weitere Auseinandersetzung mit dem Verhältnis der
Ansprüche aus GoAund anderen Ansprüchen kann ich euch die Kapitel zu den Konkurrenzen in diesem Kurs empfehlen: https://applink.jurafuchs.de/yAyiK1kH5Qb Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team