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Irrtum des Geschäftsführers über den Willen des Geschäftsherrn
Sachverhalt
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Irrtum über Person des Geschäftsherrn (§ 686 BGB)
G sieht eine Katze, die nicht mehr vom Baum herunterkommt und glaubt, es handle sich um das Haustier seines Nachbarn N. Da das Tier herunter zu fallen droht, klettert er hoch, um es zu retten. Dabei zerreißt er sich die Hose. Später stellt sich heraus, dass die Katze K gehört.

Geschäftsunfähiger / beschränkt geschäftsfähiger Geschäftsherr
N bekommt mit, dass die 9-jährige Tochter T der Nachbarfamilie ein Einrad haben möchte, ihre Eltern es aber viel zu gefährlich finden. Als N auf dem Flohmarkt zufällig ein Einrad sieht, kauft er dieses für T und will nun den Kaufpreis von ihr erstattet haben.