Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Irrtum des Geschäftsführers über den Willen des Geschäftsherrn
Irrtum des Geschäftsführers über den Willen des Geschäftsherrn
13. Februar 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (9.624 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autonärrin A steckt viel Geld in ihr geliebtes Auto. Dies weiß auch ihr Freund F. Um sie zu überraschen, kauft er teure Pflegemittel und wäscht As Auto damit. Als A es bemerkt, ist sie entsetzt. Sie betone doch oft genug, dass sie die Autopflege niemals einem Laien überlassen würde.
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Einordnung des Falls
Irrtum des Geschäftsführers über den Willen des Geschäftsherrn
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB sind erfüllt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Frage, ob die GoA berechtigt ist, ist vorliegend der wirkliche Wille der A entscheidend.
Genau, so ist das!
3. Die GoA ist berechtigt im Sinne des § 683 S. 1 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
4. F kann das Geld, das er für den Kauf der Pflegemittel ausgegeben hat, von A ersetzt verlangen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jopies
2.2.2024, 15:19:51
Könnte F einen Anspruch nach § 812 I 1 1. Alt BGB haben? Mit der Putzleistung als erlangtem etwas? Oder ist das GoA Recht spezieller bzw. reicht das Vorliegen einer echten wenngleich unberechtigten GoA als Rechtsgrund?
Leo Lee
3.2.2024, 13:53:23
Hallo Jopies, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der Tat kommt – wie du richtig anmerkst – auch ein Anspruch aus
Bereicherungsrechtin Betracht, da die nicht berechtigte GoA KEINEN Rechtsgrund darstellt. Beachte zudem, dass bei einer unberechtigten GoA noch der § 684 BGB (Rechtsfolgenverweise in das
Bereicherungsrecht!) in Betracht kommt! I.Ü. kann ich hierzu die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, F. Schäfer § 677 Rn. 114 ff. sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Dogu
13.8.2024, 18:24:26
@[Leo Lee](213375) Diese Info wäre in einem Vertiefungshinweis am Ende schön.
Jimmy105
10.11.2024, 14:32:47
schließe mich @[Dogu](137074) an

Nils
11.1.2025, 03:21:54
Das wäre eine tolle (und zudem bloß kurze) Ergänzung, die ich auch für sinnvoll halte.
benjaminmeister
23.1.2025, 12:57:58
Schließe mich den Vorpostern an. Da ihr (und wohl die hM) auch den Anspruch aus § 684 S. 1 immer als eingeschränkten
Aufwendungsersatzanspruchbezeichnet, wäre die letzte Frage nämlich auch eigentlich zu bejahen, wenn man A für bereichert hält.
benjaminmeister
23.1.2025, 12:58:26
@[Leo Lee](213375) Schließe mich den Vorpostern an. Da ihr (und wohl die hM) auch den Anspruch aus § 684 S. 1 immer als eingeschränkten
Aufwendungsersatzanspruchbezeichnet, wäre die letzte Frage nämlich auch eigentlich zu bejahen, wenn man A für bereichert hält.