Versuchte Anstiftung 8
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte eine Person überreden, den O zu töten. Dazu setzt er ein Kopfgeld aus und teilt dies 5 Personen mit. Diese lehnen ab. T teilt dies einer anderen Personengruppe mit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand einer versuchten Anstiftung zum Totschlag erfüllt (§§ 212 Abs. 1, 30 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die versuchte Anstiftung in Bezug auf die erste Gruppe ist fehlgeschlagen.
Ja!
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