Versuchte Anstiftung 10
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T versucht, D zu überreden, O zu töten. D lehnt zunächst ab. T denkt sich, dass er es in einem Jahr aber noch locker schaffen wird.
Einordnung des Falls
Versuchte Anstiftung 10
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand einer versuchten Anstiftung zum Totschlag (§§ 212 Abs. 1, 30 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
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Ja!
2. Die versuchte Anstiftung ist fehlgeschlagen.
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Genau, so ist das!
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nullumcrimen
10.5.2024, 22:25:39
Bei einer Zeitverschiebung von paar Tagen ist doch auch eine neue Kausalkette und Kontaktaufnahme notwendig oder? Warum wird der Fehlschlag bei vorherigen Aufgaben dann verneint, weil T denkt, dass er es nach 3 Tagen erfolgreich erneut versuchen könnte? Wo zieht man da die Grenze?