Versuchte Anstiftung 10
18. April 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (2.777 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T versucht, D zu überreden, O zu töten. D lehnt zunächst ab. T denkt sich, dass er es in einem Jahr aber noch locker schaffen wird.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand einer versuchten Anstiftung zum Totschlag (§§ 212 Abs. 1, 30 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die versuchte Anstiftung ist fehlgeschlagen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

nullumcrimen
10.5.2024, 22:25:39
Bei einer Zeitverschiebung von paar Tagen ist doch auch eine neue Kausalkette und Kontaktaufnahme notwendig oder? Warum wird der Fehlschlag bei vorherigen Aufgaben dann verneint, weil T denkt, dass er es nach 3 Tagen erfolgreich erneut versuchen könnte? Wo zieht man da die Grenze?
Rechtsanwalt B. Trüger
10.1.2025, 10:40:48
In der Vertiefung steht ja, dass ein anderes Ergebnis mit entsprechender Begründung vertretbar ist. Ich hätte den Fehlschlag hier auch eher abgelehnt. Für mich macht es grds. auch keinen großen Unterschied, ob ich auf jemanden nach 3 Tagen oder nach 6 Monaten zugehe und nochmal versuche ihn zu überzeugen, solange das Motiv das gleiche bleibt. Ich sehe aber schon ein, dass ggf. die Hemmschwelle nach einem halben Jahr unter Umständen größer sein dürfte. Dennoch würde ich auch einen Fehlschlag eher verneinen, da nach vorheriger Begründung die Zeitkomponente eigentlich unbeachtlich bleibt und es keine konkreten Vorgaben da gibt :)