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Errichtung eines notariellen Testaments durch mündliche Erklärung – Anforderungen (§ 2232 BGB)

einfach
schwer55 % lösen richtig
9. Juli 2026
21 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Der im Sterben liegende E hat den Notar N um Vorschläge für sein Testament gebeten. N erstellt daraufhin einen Entwurf, den er dem E vorliest. Da E kaum noch Sprechen kann, gibt er sein Einverständnis durch Kopfnicken zum Ausdruck. Später fertigt N eine Niederschrift über den Vorgang an, unterschreibt diese und legt sie bei sich ab.

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