Vermeidbarkeit Verbotsirrtum 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist 15 und schlägt die Fensterscheibe eines Polizeigebäudes ein, als er sich zum ersten Mal außerhalb seines Elternhauses bewegt. Bisher wurde er zu Hause unterrichtet und hat von seinen Eltern immer erzählt bekommen, dass kein Schutz für Gegenstände der Polizei bestehe. T hatte bisher keinen Anlass das zu hinterfragen. Er geht davon aus, dass kein solches Verbot besteht.
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Einordnung des Falls
Vermeidbarkeit Verbotsirrtum 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hätte T den Verbotsirrtum nach § 17 StGB vermeiden können?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
29.7.2023, 17:13:58
Wie hätte er diesen Irrtum vermeiden können?
Dini2010
2.8.2023, 19:38:17
Einfach mal hinterfragen und sich selbst schlau machen. Neben der gehörigen gewissensanspannung zählt ja auch das einholen von (rechts-)Rat zu den Faktoren, die zur vermeidbarkeit führen können
Juraganter
16.8.2024, 21:47:58
Mir ist es schon sehr oft aufgefallen, daher sage ich es hier einmal (aber es kommt bei sehr vielen Fragen vor): Wenn eine geschlossene Frage gestellt wird, wie "Hätte er den Irrtum vermeiden können?", dann ist es unsinnig, wenn die Antwortmöglichkeiten "Stimmt / Stimmt nicht" sind. Das wäre nur bei Aussagen sinnvoll ("Er hätte den Irrtum vermeiden können."). Vielleicht könnte man das ja mal zum Anlass nehmen bei etwaigen Revisionen dies generell zu beachten und zu korrigieren ...