Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Schuld

Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Unrechtseinsicht

Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Unrechtseinsicht

16. August 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Winzerin T überzuckert ihren Wein nach § 3 Abs. 1 WeinG 1930 aF in nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 WeinG 1930 aF strafbarer Weise. Sie plant, nach der Überzuckerung wieder den ursprünglichen Zuckergehalt herzustellen, indem sie anderen Wein beimischt. Dies ändert die Strafbarkeit nicht, T nimmt aber an, ihr Verhalten sei nicht strafbar.

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