Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Schuld
Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Menschenwürdeverstoß
Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Menschenwürdeverstoß
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T war 1942 Polizeipräsident und hatte Personen jüdischen Glaubens festgehalten, um diese später zu "übergeben". Es liegt dabei eine Freiheitsberaubung vor, die jedoch nach damaliger Rechtslage gerechtfertigt war. Der Rechtfertigungsgrund wird von den deutschen Gerichten wegen Willkür und dem Widerspruch zur Menschenwürde nicht angewandt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Menschenwürdeverstoß
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hätte T den Verbotsirrtum nach § 17 StGB vermeiden können?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
24.1.2023, 15:25:39
Der Verbotsirrtum vom T ist hier vermeidbar, richtig?
Nora Mommsen
25.1.2023, 13:20:59
Hallo Sniter, genauso ist es :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
DeliktusMaximus
28.10.2024, 19:34:22
Es gab Menschen, die in der Nazidiktatur aufgewachsen sind und das Unrecht trotzdem erkannt haben (Geschwister Scholl).