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Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Menschenwürdeverstoß
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – individuelle Bewertung
T ist langjährige Partnerin einer anerkannten Sozietät. Sie vertritt dabei in strafbarer Weise in einer überaus komplizierten Konstellation zwei verschiedene Parteien und verstößt damit gegen § 356 StGB. Sie hat das Vorgehen selbst umfangreich geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, es sei legal.

Unrechtszweifel-Rechtsprechung 1
T denkt, dass der Diebstahl von geringwertigen Sachen nicht verboten sein kann. Er möchte daher in der darauffolgenden Woche in verschiedenen Unternehmen Kugelschreiber klauen und diese verkaufen. So geschieht es dann auch.