Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Schuld
Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Menschenwürdeverstoß
Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Menschenwürdeverstoß
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T war 1942 Polizeipräsident und hatte Personen jüdischen Glaubens festgehalten, um diese später zu "übergeben". Es liegt dabei eine Freiheitsberaubung vor, die jedoch nach damaliger Rechtslage gerechtfertigt war. Der Rechtfertigungsgrund wird von den deutschen Gerichten wegen Willkür und dem Widerspruch zur Menschenwürde nicht angewandt.
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Einordnung des Falls
Schuld: Vermeidbarkeit Verbotsirrtum – Menschenwürdeverstoß
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hätte T den Verbotsirrtum nach § 17 StGB vermeiden können?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
24.1.2023, 15:25:39
Der Verbotsirrtum vom T ist hier vermeidbar, richtig?
Nora Mommsen
25.1.2023, 13:20:59
Hallo Sniter, genauso ist es :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team