4,8(7.663 mal geöffnet in Jurafuchs)
Tatobjekt – Ersatzhehlerei bei Erwerb aus der Vortat (§ 259 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Vollendung der Vortat als Voraussetzung der Hehlerei?
K hat sich bei ihrem Nachbar N einen Rasenmäher ausgeliehen. Im Rahmen einer Handschenkung übergibt sie ihn an die in alles eingeweihte E.
Objektiver Tatbestand: Absatzerfolg
G besitzt Kunstwerke (Wert: ca. € 2 Mio.), die jemand anderes gestohlen hat. G bittet H, ihm beim Verkauf der Werke zu helfen. H soll dafür eine Provision von 20 % des Verkaufspreises erhalten. H weiß über alles Bescheid. Er bietet die Werke einigen Interessenten an. Ein Verkauf kommt aber nicht zustande.