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Analogie zum Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer?

einfach
schwer
19. Juni 2026
29 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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M schließt mit V 2010 einen bis Ende 2020 befristeten „Pachtvertrag“ über ein Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers E, ohne ein Fruchtziehungsrecht zu vereinbaren. E veräußert das Grundstück 2011 an K. Seitdem zahlt M an K. 2021 erklärt K mündlich die ordentliche Kündigung.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer BaWü 2023Examenstreffer Hamburg 2023Examenstreffer NRW 2023Examenstreffer Sachsen 2023Examenstreffer Thüringen 2023

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