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Wohnraummiete – Kündigung wegen erheblicher Zahlungsrückstände

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Wohnraummiete – Kündigung wegen erheblicher Zahlungsrückstände

21. März 2026

9 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V vermietet M eine Wohnung für monatlich €700. Im Januar 2022 zahlt M €150 zu wenig, im Februar gar nicht. V kündigt Mitte Februar fristlos, hilfsweise ordentlich. Im März 2022 begleicht M die Rückstände. Bereits 2021 hatte V wegen Zahlungsverzugs gekündigt und M erst nachträglich gezahlt.

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