Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB: Fahruntüchtigkeit aufgrund geistiger Mängel
§ 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB: Fahruntüchtigkeit aufgrund geistiger Mängel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der völlig übermüdete T befährt mit seinem Lkw die Autobahn. Infolge eines Sekundenschlafs übersieht er einen Stau. Er fährt auf den Pkw des O auf (Wertminderung: €1.300). T verletzt sich und O stirbt.
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Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB: Fahruntüchtigkeit aufgrund geistiger Mängel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit seinem Lkw die Autobahn befuhr, hat er ein „Fahrzeug im Straßenverkehr geführt“ (§ 315c Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T war fahruntüchtig (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Es bestand eine „konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen“ (§ 315c Abs. 1 StGB).
Ja!
4. Es bestand eine „konkrete Gefahr für fremde Sachen von bedeutendem Wert“ (§ 315c Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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