Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Habgier und Furcht vor Anzeige
Habgier und Furcht vor Anzeige
19. Mai 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (9.262 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T bricht in den "Tante-Emma-Laden" der E ein und wird von E auf der Suche nach Stehlenswertem überrascht. Aus Furcht vor einer Anzeige, aber vor allem um seine Suche nach Geld fortsetzen zu können, tötet er die E mit Schlägen und Tritten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Habgier und Furcht vor Anzeige
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt der Täter wie T aus mehreren Motiven (Motivbündel), kommt es entscheidend darauf an, welches Motiv bewusstseinsdominant ist.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Habgier (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3 StGB) stellt das Hauptmotiv des T dar.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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