Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Keine Dereliktion bei in die Altpapiertonne geworfenen Skizzen eines weltberühmten Künstlers
Keine Dereliktion bei in die Altpapiertonne geworfenen Skizzen eines weltberühmten Künstlers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G, ein bekannter Künstler, entsorgt vier Skizzen, die seinem kritischen Blick nicht standhalten. Der gescheiterte Künstler K (ein großer Bewunderer des G) nimmt sie an sich. Er denkt, die Skizzen würden G nicht mehr gehören, weil er sie entsorgt hat.
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Einordnung des Falls
Keine Dereliktion bei in die Altpapiertonne geworfenen Skizzen eines weltberühmten Künstlers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Skizzen standen ursprünglich im Eigentum des G.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat das Eigentum an den vier Skizzen aufgegeben, indem er sie entsorgt hat (§ 959 BGB, Dereliktion).
Nein!
3. K denkt, die Skizzen würden durch das Verbringen ins Altpapier niemandem mehr gehören. Deshalb entfällt sein Vorsatz bezüglich der Fremdheit.
Genau, so ist das!
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