Konsequenz fehlenden Verteidigungswillens
30. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Zwischen A und B schwelt seit längerem ein Konflikt. Als sich beide über den Weg laufen, entscheidet sich A, auf B loszugehen. Dabei übersieht er, dass B bereits zuvor ein Messer gezogen hat um auf A einzustechen. Jedoch sieht B davon ab tatsächlich zuzustechen, weswegen er einen Schlag ins Gesicht durch A erleidet.
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Einordnung des Falls
Konsequenz fehlenden Verteidigungswillens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A befindet sich objektiv in einer Notwehrlage.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da lediglich das subjektive Rechtfertigungselement fehlt, ist A nach der Rechtsprechung des BGH nur wegen des Versuchs zu bestrafen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da das subjektive Rechtfertigungselement fehlt, ist A nach der Rechtsprechung des BGH wegen vollendeter vorsätzlicher Körperverletzung zu bestrafen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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